Spezialtarife für Reisende ab 60 ohne starre Altersgrenze – Pauschalreise, Kreuzfahrt oder Familienurlaub.
Eine Senioren-Reiseversicherung ist für Reisende ab 60 oder 65 Jahren konzipiert, weil viele Standardtarife bei diesem Alter schwieriger oder teurer werden. Spezialtarife für Senioren bieten oft Versicherungsschutz bis 80 Jahre und darüber – manche Anbieter haben überhaupt keine Altersgrenze.
Im höheren Alter steigt das Risiko für akute medizinische Ereignisse: Herz-Kreislauf-Probleme, Stürze, akute Erkrankungen, die spezialisierte Behandlung erfordern. Eine Senioren-Reiseversicherung deckt diese Risiken ab – inklusive Krankenhausaufenthalt, kardiologische Notfälle, Rücktransport mit medizinischer Begleitung und im Bedarfsfall einer Begleitperson zur Heimreise.
Wichtig: Vorerkrankungen sind bei Reise- und Auslandskrankenversicherungen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch in Senioren-Tarifen. Bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder COPD werden nicht erstattet, weder akut noch geplant. Wer mit chronischen Vorerkrankungen unterwegs ist und gezielten Schutz benötigt, sollte sich an spezialisierte private Krankenversicherer wenden.
Keine starre Altersgrenze
Tarife oft bis 85 oder 90 Jahre verfügbar
Kardiologische Notfälle
Herzinfarkt, Schlaganfall, Vorhofflimmern
Sturz- und Bruchverletzungen
Hüftbruch, Bandscheibe, Knieverletzung
Stationäre Behandlung
Auch in Reha-Klinik nach OP
Notfall-Rücktransport mit Arzt
Medizinisch begleitete Heimreise
Begleitperson
Familienmitglied auf Heimreise eingeschlossen
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Die Beiträge für Senioren-Reiseversicherungen liegen je nach Alter und Aufenthaltsdauer höher als für jüngere Reisende. Eine Pauschalreise von zwei Wochen für ein Paar ab 65 kostet typisch zwischen 80 und 200 Euro Versicherung. Bei Kreuzfahrten oder mehrwöchigen Reisen entsprechend mehr. Die Investition lohnt sich, weil ein einziger medizinischer Notfall im Ausland Beträge im fünfstelligen Bereich erreichen kann.
Auch für Kreuzfahrten geeignet
Inklusive Bordbehandlung und verpasste Anschlüsse
Vorerkrankungen ausgeschlossen
Bestehende Erkrankungen werden nicht erstattet
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