Krankheit, Todesfall oder unvorhergesehene Ereignisse – schütze deine Reisekosten.
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du eine gebuchte Reise stornieren oder vorzeitig beenden musst.
Stornierungskosten können je nach Reise und Zeitpunkt der Stornierung einen erheblichen Teil des Reisepreises ausmachen – oft 50 bis 100 %. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten bei versicherten Ereignissen wie plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie.
Auch wenn du eine bereits angetretene Reise vorzeitig beenden musst, werden die Mehrkosten für die Heimreise sowie der nicht genutzte Reisepreis erstattet.
Krankheit vor Reisebeginn
Plötzliche Erkrankung – Stornokosten werden erstattet.
Trauerfall in der Familie
Schwere Erkrankung oder Todesfall eines nahen Angehörigen.
Job verloren
Unverschuldete Arbeitslosigkeit gilt als versicherter Grund.
Unwetter am Reiseziel
Hurrikan, Vulkanausbruch, Flut – Abbruch mit Erstattung.
Wohnsitz DE / AT
Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich
Keine Altersgrenze
Versicherbar für jedes Alter – auch über 80
Familientarif
1–2 Erwachsene + Kinder bis 21, max. 5 Personen
Last-Minute
Abschluss bis 30 Tage vor Reise oder 3 Werktage nach Buchung
Auch Kreuzfahrten
Spezielle Leistungen für Schiffsreisen inklusive
Reiserücktritt ist immer enthalten. Reiseabbruch und Corona-Schutz sind optional zubuchbar.
Schutz vor Reisebeginn – wenn die Reise nicht angetreten werden kann oder umgebucht werden muss.
Stornokosten
Erstattung der vollen Stornogebühren bei Nichtantritt
Mehrkosten bei Verspätung
Zusätzliche Kosten und nicht genutzte Reiseleistungen
Umbuchungskosten
Erstattung bei Umbuchung aus versichertem Grund
Verpasstes Schiff bei Kreuzfahrt
Bis 1.500 € Nachreisekosten pro Person
Mitreisenden-Schutz
Einzelzimmerzuschlag oder Doppelzimmer-Anteil
Schutz während der Reise – wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss.
Volle Erstattung in den ersten 8 Tagen
Gesamter Reisepreis bei Abbruch in der ersten Reisehälfte
Anteilige Erstattung ab 9. Tag
Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Zusätzliche Rückreisekosten
Mehrkosten der vorzeitigen Heimreise
Reiseunterbrechung
Nachreisekosten bei Rundreise oder Kreuzfahrt
Verspätete Rückreise
Unterkunftskosten bei Transportunfähigkeit
Schutz bei behördlich angeordneter Quarantäne, Verdacht oder Infektion mit Covid-19.
Quarantäne-Anordnung
Vom Gesundheitsamt oder Arzt angeordnet
Verdacht oder Infektion
Bei versicherter Person oder Risikoperson
Zutrittsverweigerung
Wenn Verkehrsmittel oder Unterkunft Zutritt verwehrt
Storno + Abbruch enthalten
Volle Erstattung in beiden Fällen
Versicherungssumme bis 10.000 €
Maximale Reisedauer 45 Tage
Versicherungssumme bis 15.000 € · Selbstbehalt abwählbar · Keine Altersgrenze
Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch dann, wenn nicht du selbst betroffen bist – sondern Mitreisende, Angehörige oder bis zu fünf Risikopersonen.
Greift bei Reiseabbruch (zubuchbar)
Corona-Punkte greifen mit zubuchbarem Corona-Schutz
Was im Kleingedruckten oft übersehen wird – damit du nicht im Schadensfall überrascht wirst.
Schließe die Reiserücktrittsversicherung möglichst direkt bei Buchung der Reise ab – sonst greift sie nicht für früh eintretende Gründe.
Achte auf den Selbstbehalt – manche Tarife haben 20 % Selbstbeteiligung pro Schaden.
Reiserücktritt deckt sowohl Storno vor Reisebeginn als auch den vorzeitigen Heimflug bei Abbruch der Reise.
"Pandemie" ist seit Corona oft separat geregelt – bitte explizit prüfen.
Bewahre alle Belege auf: Atteste, Rechnungen, Buchungsbestätigung – wichtig für die Schadenabwicklung.
Reisedauer und Reiseziel angeben – mehr braucht es nicht.
Du siehst die Leistungen und unsere ehrliche Empfehlung.
Idealerweise direkt bei oder kurz nach der Reisebuchung. Nur dann ist der Schutz für den gesamten Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt gewährleistet.
In der Regel die tatsächlich angefallenen Stornierungsgebühren laut Reiseveranstalter oder Buchungsbestätigung, abzüglich einer Selbstbeteiligung (je nach Tarif).
Viele Tarife schließen COVID-19 inzwischen als Stornierungsgrund ein, wenn es zu einer nachgewiesenen Erkrankung kommt. Prüfe die genauen Bedingungen beim Abschluss.
In den meisten Tarifen ist auch der vorzeitige Abbruch einer angetretenen Reise mitversichert – Mehrkosten für die Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen werden anteilig erstattet.
Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn du eine bereits angetretene Reise vorzeitig beenden musst. Sie erstattet nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise. Während die Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn schützt, setzt der Reiseabbruch während der Reise an. Beide lassen sich im selben Tarif kombinieren.
Sinnvoll ist sie, wenn während der Reise etwas passieren kann, das dich zum Abbruch zwingt: eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Todesfall beziehungsweise Schaden zu Hause. Je teurer und länger die Reise, desto größer der mögliche Verlust. Weil Rücktritt und Abbruch unterschiedliche Zeitpunkte abdecken, lohnt sich die Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Anerkannt sind unerwartete, schwerwiegende Ereignisse: eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen oder ein erheblicher Schaden am Eigentum zu Hause durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Ein einfacher Sinneswandel zählt nicht. Die genaue Liste steht in den Versicherungsbedingungen.
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