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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit

Krankheit ist der häufigste versicherte Grund einer Reiserücktrittsversicherung. Wirst du vor Abreise unerwartet so krank, dass die Reise medizinisch nicht zumutbar ist, übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Entscheidend ist, dass die Erkrankung plötzlich auftritt und ärztlich bestätigt wird.

Fieber zwei Tage vor dem Flug, ein Bandscheibenvorfall in der Woche vor der Reise, eine Grippe, die dich flachlegt: Krankheit ist der Grund, aus dem die meisten Reisen abgesagt werden. Genau dafür ist die Reiserücktrittsversicherung gemacht. Sie springt ein, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kannst, und rettet dir die bereits gezahlten Reisekosten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Unerwartete, ärztlich bestätigte Erkrankung ist der klassische versicherte Rücktrittsgrund
  • Auch die Erkrankung eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen kann den Rücktritt auslösen
  • Bereits bei Buchung bekannte Vorerkrankungen sind in der Regel nicht abgedeckt

Welche Krankheiten den Rücktritt auslösen

Versichert ist eine unerwartete, schwere Erkrankung, die dich reiseunfähig macht. Das reicht von einer heftigen Grippe mit hohem Fieber über einen Magen-Darm-Infekt bis zu einem Knochenbruch, einem Bandscheibenvorfall oder einer akuten Operation. Maßstab ist nicht die Diagnose an sich, sondern ob du die Reise aus medizinischer Sicht zumutbar antreten kannst.

Eine leichte Erkältung reicht meist nicht aus. Erst wenn ein Arzt dir Reiseunfähigkeit bescheinigt, greift der Schutz. Deshalb ist der Gang zum Arzt im Krankheitsfall vor Abreise wichtig: Ohne ärztliches Attest lässt sich der Rücktritt kaum belegen.

Krankheit von Mitreisenden und Angehörigen

Der Schutz gilt nicht nur für dich selbst. Erkrankt eine mitreisende Person schwer, kannst du in der Regel auch für deinen eigenen Anteil zurücktreten. Ebenso zählt die schwere Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen zu Hause zu den versicherten Gründen. Wer als naher Angehöriger gilt, legen die Versicherungsbedingungen fest, meist sind es Eltern, Kinder, Geschwister und Lebenspartner.

Wo die Grenze liegt: Vorerkrankungen

Die wichtigste Einschränkung betrifft bekannte Vorerkrankungen. War eine Krankheit zum Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt und war absehbar, dass sie die Reise gefährdet, ist der Rücktritt deswegen nicht versichert. Verschlimmert sich dagegen eine bestehende Erkrankung unerwartet und akut, kann der Schutz je nach Tarif dennoch greifen.

Auch psychische Erkrankungen sind ein Sonderfall. Manche Tarife decken sie mit, andere schließen sie aus oder knüpfen die Leistung an Bedingungen. Prüfe diesen Punkt, wenn er für dich relevant ist.

So läuft die Erstattung im Krankheitsfall ab

Sobald absehbar ist, dass du nicht reisen kannst, meldest du den Rücktritt bei der Versicherung und stornierst gleichzeitig die Reise beim Veranstalter oder Anbieter. Beides zügig, denn die Stornokosten steigen, je näher der Abreisetag rückt. Wer erst kurz vorher absagt, zahlt oft den vollen Reisepreis, und diesen höheren Betrag will die Versicherung nicht tragen, wenn du früher hättest handeln können.

Für die Erstattung brauchst du in der Regel drei Dinge: das ärztliche Attest mit der bestätigten Reiseunfähigkeit, die Stornorechnung des Veranstalters mit den konkreten Kosten und den Nachweis deiner ursprünglichen Buchung. Reiche diese Unterlagen vollständig ein, dann geht die Bearbeitung am schnellsten. Fehlt das Attest, lässt sich der Krankheitsgrund kaum belegen, und die Versicherung kann die Zahlung verweigern.

Am Ende bleibt bei vielen Tarifen eine Selbstbeteiligung. Das heißt, du bekommst nicht jeden Euro zurück, sondern trägst einen kleinen Eigenanteil selbst. Wie hoch der ausfällt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Wenn die Krankheit erst auf der Reise beginnt

Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, solange du die Reise noch nicht angetreten hast. Wirst du krank, nachdem du schon unterwegs bist, ist das kein Fall mehr für den Rücktritt, sondern für den Reiseabbruch. Beide Situationen decken unterschiedliche Zeitpunkte ab: Rücktritt vor dem Start, Abbruch währenddessen.

Deshalb sind beide Bausteine oft zusammen sinnvoll. Musst du eine Reise wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung vorzeitig beenden, übernimmt ein guter Tarif mit Reiseabbruch die anteiligen Kosten der ungenutzten Reisetage und die Mehrkosten für eine frühere Rückreise. Ohne diesen Baustein bleibst du auf beidem sitzen, selbst wenn dein Reiserücktritt vorbildlich abgesichert war.

Typische Fälle aus dem Reisealltag

Zwei Tage vor einem Langstreckenflug packt dich ein fiebriger Infekt, und der Arzt rät klar vom Fliegen ab. Das ist der klassische Fall: unerwartet, akut, ärztlich bestätigt. Genauso der Bandscheibenvorfall in der Woche vor der geplanten Wanderreise, der jeden langen Weg unmöglich macht.

Auch Kinder lösen den Rücktritt aus. Bekommt dein Kind kurz vor dem Familienurlaub eine fiebrige Infektion, kannst du für die Familie zurücktreten, weil ein erkranktes Kind nicht reisen kann und Betreuung braucht. Und erkrankt eine Person, mit der du gemeinsam gebucht hast, deckt der Schutz meist auch deinen eigenen Anteil, damit du nicht allein für die Absage der ganzen Buchung geradestehen musst.

Warum der Zeitpunkt des Abschlusses zählt

Versichert sind nur Gründe, die beim Abschluss noch nicht absehbar waren. Wer erst zur Versicherung greift, wenn die Erkältung schon im Anmarsch ist oder eine Diagnose bereits feststeht, geht leer aus. Deshalb schließt du die Reiserücktrittsversicherung am besten direkt bei der Buchung ab, solange noch nichts auf einen Rücktritt hindeutet.

Buchst du früh, hast du in der Regel bis 30 Tage vor Abreise Zeit für den Abschluss. Bei kurzfristigeren Reisen bleibt ein enges Fenster von wenigen Werktagen nach der Buchung. Eine Altersgrenze gibt es dabei nicht, der Schutz steht dir unabhängig vom Alter offen.

Worauf du achten solltest

Geh im Krankheitsfall früh zum Arzt und lass dir die Reiseunfähigkeit schriftlich bestätigen. Das Attest ist der zentrale Nachweis gegenüber der Versicherung.

Melde den Rücktritt so schnell wie möglich, sobald absehbar ist, dass du nicht reisen kannst. Je länger du wartest, desto höher werden die Stornokosten, und eine verspätete Meldung kann die Erstattung kürzen.

Achte auf eine mögliche Selbstbeteiligung. Viele Tarife übernehmen die Stornokosten nicht vollständig, sondern behalten einen Eigenanteil ein.

Krankheit ist der Grund, für den die Reiserücktrittsversicherung in erster Linie da ist. Wichtig sind zwei Dinge: Die Erkrankung muss unerwartet und ärztlich bestätigt sein, und bekannte Vorerkrankungen zum Buchungszeitpunkt sind ausgenommen. Wer im Ernstfall früh zum Arzt geht und schnell storniert, bekommt seine Reisekosten am zuverlässigsten zurück.

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Häufige Fragen

  • Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Grippe oder Erkältung?
    Nur, wenn die Erkrankung dich tatsächlich reiseunfähig macht und ein Arzt das bestätigt. Eine leichte Erkältung reicht in der Regel nicht. Eine schwere Grippe mit hohem Fieber, die dir das Reisen unmöglich macht, ist dagegen ein anerkannter Grund. Entscheidend ist das ärztliche Attest zur Reiseunfähigkeit.
  • Brauche ich ein ärztliches Attest?
    Ja. Die Versicherung erstattet die Stornokosten nur gegen einen Nachweis, dass du aus medizinischen Gründen nicht reisen konntest. Geh deshalb im Krankheitsfall vor Abreise zum Arzt und lass dir die Reiseunfähigkeit schriftlich bescheinigen.
  • Bin ich versichert, wenn ein Mitreisender oder Angehöriger krank wird?
    In der Regel ja. Erkrankt eine mitreisende Person oder ein naher Angehöriger schwer, gilt das üblicherweise als versicherter Rücktrittsgrund. Wer genau als naher Angehöriger zählt, steht in den Versicherungsbedingungen.
  • Sind Vorerkrankungen abgedeckt?
    Bekannte Vorerkrankungen zum Zeitpunkt der Buchung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verschlechtert sich eine bestehende Erkrankung jedoch unerwartet und akut, kann der Schutz je nach Tarif greifen. Prüfe diesen Punkt vor Abschluss.
  • Wie schnell muss ich den Rücktritt melden?
    So schnell wie möglich, sobald feststeht, dass du nicht reisen kannst. Melde den Rücktritt bei der Versicherung und storniere zugleich beim Veranstalter. Wartest du zu lange, steigen die Stornokosten, und eine verspätete Meldung kann die Erstattung kürzen.
  • Was ist, wenn ich erst auf der Reise krank werde?
    Dann greift nicht der Reiserücktritt, sondern der Reiseabbruch. Der Rücktritt gilt nur vor Reisebeginn. Für Erkrankungen während der Reise brauchst du einen Tarif mit Reiseabbruch, der die ungenutzten Reisetage anteilig und die Mehrkosten der früheren Rückreise übernimmt.

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