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Glossar Reiseversicherung

Fachbegriffe aus dem Reise- und Versicherungsumfeld. Präzise definiert, mit Anwendungsbeispielen aus der Praxis.

Recht & Aufsicht

  • Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter

    Beide vermitteln Versicherungen, ihre rechtliche Stellung ist aber unterschiedlich. Versicherungsmakler arbeiten im Auftrag des Kunden. Sie haben eine Pflicht zur Kundeninteressen-Wahrung und müssen passende Tarife verschiedener Anbieter prüfen. Versicherungsvertreter arbeiten im Auftrag eines bestimmten Versicherers und vermitteln nur dessen Tarife. Wer fairen Vergleich will, sollte einen Makler beauftragen. Beide werden vom Versicherer provisioniert, der Makler ist aber dem Kunden gegenüber haftbar.

Leistung & Klausel

  • Ambulanzflug

    Ein Ambulanzflug ist der medizinisch ausgestattete Rückflug eines erkrankten oder verletzten Reisenden, typisch in einem Lear Jet oder einer Linienmaschine mit Intensivbettenmodul. Begleitet von Arzt und Krankenpfleger. Aus Südostasien kostet ein Ambulanzflug nach Deutschland 35.000 bis 60.000 Euro, aus den USA 50.000 bis 100.000 Euro, aus Australien 80.000 Euro plus. Die Reisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig oder bei guten Tarifen medizinisch sinnvoll ist.

  • DAN-Tarif

    Der DAN-Tarif ist eine spezielle Tauchversicherung des Divers Alert Network. Deckt Druckkammerbehandlung bei Dekompressionskrankheit, Tauchunfälle ab Tauchgang Nummer 1 und weltweite Notfallhotline für Tauchnotfälle. Wichtig: die meisten regulären Reisekrankenversicherungen schließen Tauchunfälle aus oder decken die Druckkammerbehandlung nicht. DAN bietet eine separate Tauchversicherung. Einige Premium-Reisekrankentarife integrieren ein DAN-ähnliches Modul direkt.

  • Direktabrechnung

    Bei der Direktabrechnung rechnet das Krankenhaus oder die Klinik direkt mit der Versicherung ab, der Patient muss nicht in Vorkasse gehen. In Asien und USA üblich für gut vorbereitete Tarife. Funktioniert mit einem Letter of Guarantee: die Versicherung schickt dem Krankenhaus die Kostenzusage. Vorteil: keine Liquiditätsbelastung des Patienten in der Notlage. Nachteil: nur bei bestimmten Partner-Kliniken möglich. Bei Notfällen außerhalb des Partner-Netzes bleibt es bei der klassischen Vorkasse plus Erstattung.

  • EHIC

    Die Europäische Krankenversicherungskarte ist die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse für Reisen in EU, EWR und Schweiz. Sie sichert die Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem zum lokalen Sachleistungsniveau. Nicht abgedeckt: Privatkliniken, Privatpatient-Aufpreise, Rücktransport nach Deutschland und Selbstbeteiligungen die im Zielland üblich sind. Wer in einem EU-Land nur in einer Privatklinik behandelt werden kann oder will, trägt die Differenz selbst. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung schließt diese Lücken.

  • Risikosportarten

    Risikosportarten sind Aktivitäten, die in Standard-Reisekrankenversicherungen nicht oder nur eingeschränkt versichert sind. Typisch ausgeschlossen: Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Wildwasser-Rafting, Klettern ab bestimmten Schwierigkeitsgraden, Höhenbergsteigen über 5.000 Meter. Auch Motorrad und Tauchen sind oft separat geregelt. Wer solche Aktivitäten plant, braucht entweder einen Spezial-Tarif (z.B. Abenteuer- oder Adventure-Tarif) oder eine ergänzende Sportversicherung. Im Schadensfall reicht ein Pauschal-Ausschluss zum Komplett-Ablehnen.

  • Rücktransport

    Der medizinisch begleitete Transport eines erkrankten oder verletzten Reisenden zurück nach Deutschland. In Tarifen findet sich entweder die Formulierung medizinisch notwendig (Standard, Versicherung zahlt nur wenn Behandlung am Reiseort unmöglich oder lebensgefährlich) oder medizinisch sinnvoll (besser, deckt auch Fälle ab wo Heimbehandlung schneller oder effektiver wäre). Die Differenz ist im Ernstfall entscheidend, weil ein Ambulanzflug aus Südostasien 35.000 bis 60.000 Euro kostet.

  • Schwangerschaftsklausel

    Die Schwangerschaftsklausel regelt, ob und wann Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen versichert sind. Standard-Reisekrankenversicherung deckt Komplikationen bis Schwangerschaftswoche 28, manche bis 32 oder 35. Eine planmäßige Geburt ist nie abgedeckt. Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte hat oft einen kompletten Schwangerschaftsausschluss. Frühgeburten als Notfall sind meist trotzdem gedeckt. Wer im 8. oder 9. Monat reist, hat häufig keine Reiseversicherung mehr.

  • Vorerkrankungsklausel

    Eine Klausel, die bereits vor Reisebeginn bestehende Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließt. Bei Reisekrankenversicherungen Standard: alles was vor Antritt diagnostiziert oder behandelt wurde, ist nicht abgedeckt. Wichtige Sonderklausel akute Verschlimmerung: einige Tarife zahlen, wenn eine bekannte chronische Erkrankung sich akut verschlimmert und Notfallbehandlung nötig wird. Praktisch betroffen sind häufig Bluthochdruck, Diabetes, Asthma. Klare Abfrage beim Tarif vor Abschluss lohnt sich.

Tarif & Vertrag

  • Auslandsreisekrankenversicherung vs. Auslandskrankenversicherung

    Auslandsreisekrankenversicherung ist die Kurz-Variante für Urlaube bis maximal 56 Tage pro Reise. Das Versicherungsjahr deckt mehrere Reisen ab, eine einzelne Reise darf 56 Tage nicht überschreiten. Auslandskrankenversicherung ist die Lang-Variante für durchgehende Auslandsaufenthalte von 2 bis 12 Monaten. Typisch für Work and Travel, Auslandssemester oder Sabbatical. Wer länger als 12 Monate bleibt oder dauerhaft auswandert, braucht eine internationale Krankenversicherung. Das ist ein dritter Produkttyp.

  • Deckungssumme

    Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schadensfall oder Versicherungsjahr übernimmt. Bei Reisekrankenversicherungen ist eine unbegrenzte Deckungssumme der beste Standard, weil Ambulanzflüge mit 60.000 Euro die Norm sind und intensivmedizinische Behandlung in den USA leicht sechsstellig wird. Eine Deckungssumme von 100.000 Euro klingt viel, reicht im US-Notfall aber oft nicht. Achte auf die Formulierung: pro Versicherungsfall ist besser als pro Versicherungsjahr.

  • Familientarif

    Ein Familientarif versichert mehrere Personen, also Eltern plus Kinder, zu einem reduzierten Gesamtpreis. Typisch sind Kinder bis 17 oder 21 Jahre kostenfrei mitversichert. Variationen: Eltern-Kind-Tarif für ein Elternteil mit Kindern, Lebensgemeinschaft für unverheiratete Paare. Vorteil gegenüber Einzeltarifen: 30 bis 60 Prozent Ersparnis. Achtung: volljährige Kinder brauchen oft einen eigenen Tarif. Alleinerziehende sollten prüfen, ob ihr Tarif auch ohne zweiten Elternteil als Familie gilt.

  • Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich legt fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt. Typische Stufen sind Europa, Welt ohne USA und Kanada, weltweit komplett. Letzteres ist 30 bis 100 Prozent teurer als Welt ohne USA und Kanada, weil die Behandlungskosten dort fünf- bis zehnmal höher sind. Manche Tarife haben zusätzliche Ausschlüsse für Kriegs- oder Hochrisikogebiete. Achtung beim Stopover: wer in den USA umsteigt, ohne USA-Schutz, ist im Flughafen-Notfall nicht abgedeckt.

  • Reiserücktritt vs. Reiseabbruch

    Beide Begriffe meinen unterschiedliche Phasen einer Reise. Reiserücktritt bedeutet: du stornierst die Reise vor Abreise, weil ein versichertes Ereignis eintritt wie schwere Krankheit, Todesfall oder Jobverlust. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten. Reiseabbruch bedeutet: du bist bereits unterwegs und musst die Reise vorzeitig beenden. Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen plus eventuell die Mehrkosten der vorzeitigen Heimreise. Gute Tarife decken beides ab. Billige Tarife decken oft nur den Reiserücktritt.

  • Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Schadensfall selbst trägst, bevor die Versicherung leistet. Bei Reisekrankenversicherungen üblich sind 0 Euro, 50 Euro oder 100 Euro pro Versicherungsfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Jahresprämie, kostet dich aber im Ernstfall mehr aus eigener Tasche. Wichtig zu unterscheiden: pro Versicherungsfall oder pro Reise oder prozentual.

  • Stornostaffel

    Die Stornostaffel legt fest, welcher Prozentsatz des Reisepreises bei Rücktritt fällig wird, abhängig vom Zeitpunkt vor Abreise. Typisch bei Pauschalreisen: bis 30 Tage vorher 25 bis 40 Prozent, bis 14 Tage 50 bis 60 Prozent, bis 7 Tage 70 bis 80 Prozent, ab Reiseantritt 80 bis 100 Prozent. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Gebühren bei versicherten Ereignissen. Wichtig zu wissen, weil bei späten Stornos die Versicherung die größten Beträge übernimmt.

  • Sublimit

    Ein Sublimit ist eine niedrigere Höchstgrenze für eine bestimmte Leistungsart innerhalb der allgemeinen Deckungssumme. Beispiel: Gesamtdeckung 1 Million Euro, aber Zahnbehandlung maximal 250 Euro pro Fall, Brillenersatz maximal 100 Euro. Achtung: viele Tarife werben mit hoher Deckungssumme, haben aber Sublimit-Fallen bei spezifischen Leistungen, die im Kleingedruckten stehen. Wichtig zu prüfen: Zahnersatz, Schwangerschaftsleistungen, psychotherapeutische Behandlung, Hilfsmittel.

  • Wartezeit

    Eine Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes. Bei Reisekrankenversicherungen typisch keine Wartezeit: Abschluss heute, Reise morgen, voll versichert. Bei Reiserücktrittsversicherung gibt es oft eine Wartezeit von 24 bis 72 Stunden, damit Reisende nicht erst nach Auftreten eines Stornorisikos noch schnell abschließen können. Auslandskranken hat meist keine Wartezeit. Wichtig zu prüfen bei kurzfristigem Abschluss.

Reise & Praxis

  • Notfall-Hotline

    Die Notfall-Hotline ist die 24-Stunden-Telefonnummer der Versicherung für medizinische Notfälle auf Reisen. Erreichbar in Deutsch, oft mehrsprachig. Sie organisiert die Kostenzusage gegenüber dem Krankenhaus (Direktabrechnung), koordiniert den Rücktransport, vermittelt deutschsprachige Ärzte und kann bei Verständigungsproblemen übersetzen. Die Nummer steht auf der Versicherungspolice. Vor Reisebeginn am Handy speichern, weil das in der Schock-Situation deutlich schneller geht als suchen.

  • Schadensregulierung

    Die Schadensregulierung ist der gesamte Prozess nach einem Schadenseintritt bis zur Auszahlung. Typische Schritte: 1) Notfall-Hotline anrufen während des Falls, 2) alle Originalbelege sammeln wie Rechnungen, Rezepte und ärztliche Berichte, 3) Schadensmeldung mit Belegen einreichen, online oder per Post, 4) die Versicherung prüft 5 bis 30 Tage, 5) Auszahlung auf das Konto. Gute Versicherer haben eine 24/7-Notfall-Hotline und ein Online-Portal für die Meldung.