Auch bekannt als: Vorerkrankungen, Ausschluss bestehender Erkrankungen
Eine Klausel, die bereits vor Reisebeginn bestehende Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließt. Bei Reisekrankenversicherungen Standard: alles was vor Antritt diagnostiziert oder behandelt wurde, ist nicht abgedeckt. Wichtige Sonderklausel akute Verschlimmerung: einige Tarife zahlen, wenn eine bekannte chronische Erkrankung sich akut verschlimmert und Notfallbehandlung nötig wird. Praktisch betroffen sind häufig Bluthochdruck, Diabetes, Asthma. Klare Abfrage beim Tarif vor Abschluss lohnt sich.
Ein Reisender mit bekanntem Bluthochdruck reist nach Thailand. Akut entgleist sein Blutdruck vor Ort, Krankenhaus, drei Tage stationär, 2.800 Euro. Tarif mit Klausel akute Verschlimmerung versichert: volle Erstattung.