Auch bekannt als: Vorerkrankungen, Ausschluss bestehender Erkrankungen
Eine Klausel, die bereits vor Reisebeginn bestehende Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließt. Bei Reisekrankenversicherungen Standard: alles was vor Antritt diagnostiziert oder behandelt wurde, ist nicht abgedeckt. Wichtige Sonderklausel akute Verschlimmerung: einige Tarife zahlen, wenn eine bekannte chronische Erkrankung sich akut verschlimmert und Notfallbehandlung nötig wird. Praktisch betroffen sind häufig Bluthochdruck, Diabetes, Asthma. Klare Abfrage beim Tarif vor Abschluss lohnt sich.
Ein Reisender mit bekanntem Bluthochdruck reist nach Thailand. Akut entgleist sein Blutdruck vor Ort, Krankenhaus, drei Tage stationär, 2.800 Euro. Tarif mit Klausel akute Verschlimmerung versichert: volle Erstattung.
Als Vorerkrankung gilt in den meisten Bedingungen alles, was vor Reisebeginn diagnostiziert, behandelt oder auch nur ärztlich abgeklärt wurde. Es genügt also nicht, dass du beschwerdefrei warst.
Umgekehrt ist ein Beschwerdebild, das während der Reise erstmals auftritt, in aller Regel versichert, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass die Ursache schon länger bestand.
Sie ist der entscheidende Zusatz für alle mit einer chronischen Erkrankung. Versichert ist dann die unvorhergesehene akute Verschlechterung, die eine Notfallbehandlung nötig macht.
Nicht versichert bleibt die planbare Weiterbehandlung: Kontrolltermine, Dauermedikation und alles, was du auch zuhause turnusmäßig erledigt hättest.
Bei einer bekannten Diagnose ist die schriftliche Anfrage vor Abschluss der einzige verlässliche Weg. Sinnvoll ist außerdem, aktuelle Befunde und den Medikamentenplan mitzunehmen, am besten auf Englisch.
Das hilft doppelt: der Behandlung vor Ort und später der Abgrenzung, was akut war und was vorbestand.