Auch bekannt als: Reiseabbruchversicherung, Stornoversicherung
Beide Begriffe meinen unterschiedliche Phasen einer Reise. Reiserücktritt bedeutet: du stornierst die Reise vor Abreise, weil ein versichertes Ereignis eintritt wie schwere Krankheit, Todesfall oder Jobverlust. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten. Reiseabbruch bedeutet: du bist bereits unterwegs und musst die Reise vorzeitig beenden. Die Versicherung übernimmt die nicht genutzten Reiseleistungen plus eventuell die Mehrkosten der vorzeitigen Heimreise. Gute Tarife decken beides ab. Billige Tarife decken oft nur den Reiserücktritt.
Eine Familie bucht eine 14-tägige Kreuzfahrt für 8.000 Euro. Drei Tage vor Abreise wird das Kind krank. Reiserücktritt: die Versicherung übernimmt die Stornogebühr, typisch 70 bis 90 Prozent des Reisepreises. Alternativszenario: die Familie ist schon an Bord, am vierten Tag verschlimmert sich die Krankheit, sie steigen in Barcelona aus und fliegen nach Hause. Reiseabbruch: die Versicherung übernimmt die nicht genutzten 10 Reisetage plus den Heimflug.
Die beiden Bausteine schließen sich zeitlich aus. Bis zum Reiseantritt greift der Rücktritt, ab dem Reiseantritt der Abbruch. Genau deshalb reicht einer von beiden allein selten aus.
Was als Reiseantritt gilt, steht in den Bedingungen. Meist ist es der Check-in oder der Antritt der ersten gebuchten Leistung, nicht das Verlassen der eigenen Wohnung.
Beim Rücktritt geht es um die Stornokosten, die der Veranstalter oder die Fluggesellschaft in Rechnung stellt. Wie hoch die ausfallen, richtet sich nach der Stornostaffel, die kurz vor Abreise typisch 70 bis 90 Prozent des Reisepreises erreicht.
Beim Abbruch geht es um die Leistungen, die du bezahlt, aber nicht mehr genutzt hast, also die restlichen Hotelnächte und Programmpunkte. Dazu kommen je nach Tarif die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, etwa ein umgebuchter oder neu gekaufter Flug.
Reiserücktritt allein ist der günstigere Baustein und wird deshalb häufig einzeln verkauft, auch als Zusatzhaken bei der Buchung. Der Abbruch fehlt dann. Da der Abbruch aber der Fall ist, in dem zusätzlich noch eine Rückreise organisiert werden muss, ist das die teurere Lücke.
Beim Blick in die Bedingungen lohnt sich deshalb die Frage, ob der Abbruch überhaupt enthalten ist und ob die Rückreisekosten mitversichert sind oder nur die ungenutzten Leistungen.
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport gehört zur Reisekrankenversicherung, nicht zum Reiseabbruch. Die beiden greifen im selben Moment, zahlen aber aus verschiedenen Töpfen: die Krankenversicherung den Transport, die Reiseabbruchversicherung die verlorenen Reisetage.