Auch bekannt als: Teilleistungsgrenze, Sub-Cap, Bereichsobergrenze
Ein Sublimit ist eine niedrigere Höchstgrenze für eine bestimmte Leistungsart innerhalb der allgemeinen Deckungssumme. Beispiel: Gesamtdeckung 1 Million Euro, aber Zahnbehandlung maximal 250 Euro pro Fall, Brillenersatz maximal 100 Euro. Achtung: viele Tarife werben mit hoher Deckungssumme, haben aber Sublimit-Fallen bei spezifischen Leistungen, die im Kleingedruckten stehen. Wichtig zu prüfen: Zahnersatz, Schwangerschaftsleistungen, psychotherapeutische Behandlung, Hilfsmittel.
Ein Reisender bricht sich auf einer USA-Reise zwei Frontzähne. Notbehandlung mit provisorischen Kronen: 2.800 US-Dollar. Versicherung erstattet 500 Euro, er zahlt den Rest selbst. Tarif ohne Sublimit Zahnbehandlung hätte die kompletten Kosten gedeckt.
Am häufigsten bei Zahnbehandlung, danach bei Hilfsmitteln wie Brille, Prothese oder Gehhilfe, bei psychotherapeutischer Behandlung, bei Schwangerschaftsleistungen und gelegentlich beim Krankenrücktransport.
Die Zahnbehandlung ist der praktisch relevanteste Fall, weil Zahnschmerzen und abgebrochene Zähne im Urlaub schlicht häufig sind.
Im Leistungsverzeichnis der Bedingungen, meist in einer Tabelle mit Beträgen neben einzelnen Leistungen. In Werbeunterlagen tauchen sie selten auf, dort steht die Gesamtdeckung.
Ein einfacher Test: Wenn eine Leistung im Prospekt genannt wird, aber ohne Betrag, lohnt der Blick in die Bedingungen. Steht dort eine Zahl, ist es ein Sublimit.
Eine Grenze für Brillenersatz ist verkraftbar, weil der Schaden überschaubar bleibt. Kritisch sind Grenzen dort, wo die tatsächlichen Kosten weit darüber liegen können, also bei Zahnbehandlung und beim Rücktransport.
Die Frage ist nicht, ob ein Tarif Sublimits hat, sondern wo sie sitzen.