Glossar
Auch bekannt als: Europäische Krankenversicherungskarte, European Health Insurance Card
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse für Reisen in EU, EWR und Schweiz. Sie sichert die Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem zum lokalen Sachleistungsniveau. Nicht abgedeckt: Privatkliniken, Privatpatient-Aufpreise, Rücktransport nach Deutschland und Selbstbeteiligungen die im Zielland üblich sind. Wer in einem EU-Land nur in einer Privatklinik behandelt werden kann oder will, trägt die Differenz selbst. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung schließt diese Lücken.
Ein Urlauber in Spanien hat einen Verkehrsunfall und wird in eine Privatklinik in Mallorca gebracht, weil sie die nächstgelegene ist. Behandlungskosten: 8.500 Euro. Die EHIC würde im öffentlichen System decken, in der Privatklinik gibt es aber keine direkte EHIC-Verrechnung. Der Reisende zahlt zunächst alles selbst und beantragt später Erstattung beim öffentlichen System nach lokalem Sachleistungstarif. Erstattet werden oft nur 30 bis 50 Prozent. Eine Reisekrankenversicherung würde die volle Differenz übernehmen.