Auch bekannt als: Europäische Krankenversicherungskarte, European Health Insurance Card
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse für Reisen in EU, EWR und Schweiz. Sie sichert die Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem zum lokalen Sachleistungsniveau. Nicht abgedeckt: Privatkliniken, Privatpatient-Aufpreise, Rücktransport nach Deutschland und Selbstbeteiligungen die im Zielland üblich sind. Wer in einem EU-Land nur in einer Privatklinik behandelt werden kann oder will, trägt die Differenz selbst. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung schließt diese Lücken.
Ein Urlauber in Spanien hat einen Verkehrsunfall und wird in eine Privatklinik in Mallorca gebracht, weil sie die nächstgelegene ist. Behandlungskosten: 8.500 Euro. Die EU-Karte würde im öffentlichen System decken, in der Privatklinik gibt es aber keine direkte EU-Karten-Verrechnung. Der Reisende zahlt zunächst alles selbst und beantragt später Erstattung beim öffentlichen System nach lokalem Sachleistungstarif. Erstattet werden oft nur 30 bis 50 Prozent. Eine Reisekrankenversicherung würde die volle Differenz übernehmen.
Die EU-Karte stellt dich einem gesetzlich Versicherten des Reiselandes gleich. Das heißt aber auch: Du bekommst genau das, was dortige Kassenpatienten bekommen, einschließlich der Zuzahlungen, die dort üblich sind. In mehreren Ländern ist ein Eigenanteil bei Arztbesuch und Klinikaufenthalt normal, und den trägst du selbst.
Auch Wartezeiten und Zuweisungsregeln des jeweiligen Systems gelten für dich.
Ein medizinisch begleiteter Rücktransport nach Deutschland ist über die EU-Karte grundsätzlich nicht abgedeckt. Das ist die teuerste einzelne Position, die im Ernstfall anfallen kann, und sie fehlt vollständig.
Dazu kommt: Wer im Urlaubsgebiet nur eine Privatklinik in erreichbarer Nähe hat, ist außerhalb des Systems, für das die Karte gilt.
Der Geltungsbereich umfasst die EU, den EWR, die Schweiz und Großbritannien. Für einige Länder mit Sozialversicherungsabkommen, etwa die Türkei oder Serbien, gilt die Karte dagegen nicht. Dort brauchst du einen gesonderten Anspruchsnachweis, den du vor der Abreise bei deiner Krankenkasse holst. Beliebte Ziele wie die Türkei außerhalb bestimmter Abkommensregeln, die USA oder Thailand sind nicht dabei.
Die Karte ist also kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung, sondern eine Grundlage, auf der eine solche aufsetzt.
Mit der EU-Karte gehst du direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne vorher jemanden zu fragen. Das ist bequem und funktioniert für den normalen Fall gut.
Sobald es aber um eine Verlegung, einen Rücktransport oder eine längere Behandlung geht, fehlt dir der Ansprechpartner, den eine Reisekrankenversicherung über ihre Notfall-Hotline mitliefert.
Wenn die Karte vor Ort nicht akzeptiert wird, kannst du die Kosten nach der Rückkehr bei deiner Krankenkasse einreichen. Erstattet wird dann aber nur der Satz, den das Gesundheitssystem des Reiselandes für diese Leistung vorsieht.
Liegt die Rechnung darüber, weil du privat behandelt wurdest, bleibt die Differenz bei dir. Das ist der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Die EU-Karte ist bei gesetzlich Versicherten die Rückseite der Gesundheitskarte, du musst sie nicht gesondert beantragen. Prüfen solltest du vor der Abreise nur, ob die Karte noch gültig ist.
Privat Versicherte haben sie nicht. Für sie gelten die Regeln ihres Tarifs, die Auslandsschutz häufig einschließen, aber zeitlich begrenzt.