Auch bekannt als: Karenzzeit, Waiting Period, Anwartszeit
Eine Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes. Bei Reisekrankenversicherungen typisch keine Wartezeit: Abschluss heute, Reise morgen, voll versichert. Bei Reiserücktrittsversicherung gibt es oft eine Wartezeit von 24 bis 72 Stunden, damit Reisende nicht erst nach Auftreten eines Stornorisikos noch schnell abschließen können. Auslandskranken hat meist keine Wartezeit. Wichtig zu prüfen bei kurzfristigem Abschluss.
Eine Familie bucht spontan einen Last-Minute-Urlaub für übermorgen. Sie wollen eine Reiserücktrittsversicherung dazubuchen. Tarif A: 72 Stunden Wartezeit, in den ersten drei Tagen nicht versichert, danach voll. Tarif B: keine Wartezeit, ab Abschluss versichert.
Die Wartezeit verhindert, dass jemand erst dann abschließt, wenn sich ein Storno bereits abzeichnet, also nach der Diagnose oder nach der Kündigung. Ohne diese Sperre wäre eine Reiserücktrittsversicherung nicht kalkulierbar.
Bei der Reisekrankenversicherung entfällt sie meist, weil ein Unfall im Ausland sich nicht vorhersehen lässt.
Neben der Wartezeit gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung häufig eine Frist nach der Buchung, innerhalb derer abgeschlossen werden muss, oft binnen weniger Tage. Wer später abschließt, kann trotz erfüllter Wartezeit eingeschränkten Schutz haben.
Beide Fristen stehen in den Bedingungen und werden gerne verwechselt.
Wer kurzfristig bucht, sollte gezielt nach einem Tarif ohne Wartezeit suchen. Solche Tarife gibt es, sie sind teils an eine Bedingung geknüpft, etwa den Abschluss am Tag der Buchung.
Entscheidend ist außerdem: Ein Ereignis, das bei Abschluss bereits eingetreten oder absehbar war, ist unabhängig von jeder Wartezeit nicht versichert.