Stornostaffel

Auch bekannt als: Stornogebühren-Staffel, Stornokosten-Staffel, Stornogebühren. Die Stornostaffel legt fest, welcher Prozentsatz des Reisepreises bei Rücktritt fällig wird, abhängig vom Zeitpunkt vor Abreise. Typisch bei Pauschalreisen: bis 30 Tage vorher 25 bis 40 Prozent, bis 14 Tage 50 bis 60 Prozent, bis 7 Tage 70 bis 80 Prozent, ab Reiseantritt 80 bis 100 Prozent. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Gebühren bei versicherten Ereignissen. Wichtig zu wissen, weil bei späten Stornos die Versicherung die größten Beträge übernimmt.

Anwendungsbeispiel

Eine Familie bucht eine Kreuzfahrt für 6.000 Euro, drei Monate Vorlauf. Veranstalter-Stornostaffel: 25 Prozent bis 30 Tage, 50 Prozent bis 14 Tage, 75 Prozent bis 7 Tage, 90 Prozent danach. Kind wird 10 Tage vor Abreise krank. Stornogebühren laut Staffel: 75 Prozent = 4.500 Euro. Reiserücktrittsversicherung erstattet diese 4.500 Euro abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts.

Vertiefung

Sie kommt vom Veranstalter, nicht vom Versicherer

Die Staffel steht in den Reisebedingungen deines Veranstalters, der Fluggesellschaft oder des Hotels. Die Versicherung erfindet sie nicht, sie erstattet nur, was nach dieser Staffel tatsächlich fällig wird.

Deshalb lohnt sich der Blick in die Stornobedingungen schon bei der Buchung. Sie bestimmen, wie groß dein Risiko überhaupt ist.

Einzelbausteine haben eigene Regeln

Bei einer Pauschalreise gibt es eine Staffel für das Ganze. Wer Flug, Unterkunft und Mietwagen einzeln bucht, hat drei verschiedene Regelwerke mit unterschiedlichen Fristen und Sätzen.

Manche Bausteine sind gar nicht stornierbar, sondern nur umbuchbar. Auch das ist für die spätere Erstattung relevant.

Melden, sobald der Grund feststeht

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem du stornierst, und die Staffel steigt mit jedem Tag. Wer wartet, weil er hofft, dass es doch noch klappt, vergrößert den Schaden.

Sobald absehbar ist, dass die Reise nicht stattfindet, gehören zwei Meldungen raus: eine an den Veranstalter und eine an die Versicherung. Verzögertes Stornieren kann die Erstattung auf den Betrag begrenzen, der bei rechtzeitiger Meldung angefallen wäre.