Auch bekannt als: Hochrisiko-Aktivitäten, Extremsport, Hazardous Sports, Abenteuersport
Risikosportarten sind Aktivitäten, die in Standard-Reisekrankenversicherungen nicht oder nur eingeschränkt versichert sind. Typisch ausgeschlossen: Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Wildwasser-Rafting, Klettern ab bestimmten Schwierigkeitsgraden, Höhenbergsteigen über 5.000 Meter. Auch Motorrad und Tauchen sind oft separat geregelt. Wer solche Aktivitäten plant, braucht entweder einen Spezial-Tarif (z.B. Abenteuer- oder Adventure-Tarif) oder eine ergänzende Sportversicherung. Im Schadensfall reicht ein Pauschal-Ausschluss zum Komplett-Ablehnen.
Eine Reisende macht in Costa Rica Wildwasser-Rafting, kentert, schwerer Sturz, OP nötig. Standard-Reisekrankentarif lehnt komplett ab, weil Rafting auf der Ausschluss-Liste steht. Kosten Krankenhaus plus Rückflug: 22.000 Euro selbst zu tragen. Abenteuer-Tarif mit Risikosportarten inkl. hätte 25 bis 50 Euro Jahresprämie statt 8 Euro Standard gekostet.
Die genannten Extremsportarten sind der eindeutige Teil. Schwieriger sind Aktivitäten, die kaum jemand als Risikosport wahrnimmt: der gemietete Roller, das Quad am Strand, der geführte Vulkanaufstieg, das Schnorcheln mit Bootsausfahrt.
Gerade der Roller ist in Südostasien der häufigste Grund für einen Klinikbesuch und in vielen Tarifen ein eigener Punkt, oft gekoppelt an eine gültige Fahrerlaubnis und einen Helm.
Greift ein Ausschluss, wird nicht anteilig gekürzt, sondern die Leistung für dieses Ereignis entfällt. Das betrifft dann auch die Folgekosten, also Klinikaufenthalt, Nachbehandlung und einen eventuellen Rücktransport.
Deshalb ist der Unterschied zwischen versichert und nicht versichert hier größer als bei fast jeder anderen Klausel.
Sieh in den Bedingungen nach dem Abschnitt zu ausgeschlossenen Gefahren und gleiche ihn mit dem ab, was du tatsächlich vorhast. Wenn eine Aktivität dort weder ausdrücklich genannt noch ausdrücklich eingeschlossen ist, lohnt die schriftliche Nachfrage. Eine mündliche Auskunft hilft im Streitfall nicht weiter.
Tauchen wird fast immer gesondert geregelt, meist gekoppelt an eine Tiefengrenze und an ein gültiges Brevet. Wer tiefer taucht als vereinbart oder ohne passende Ausbildung, verliert den Schutz für genau diesen Fall.
Besonders wichtig ist hier die Druckkammerbehandlung. Sie ist teuer, in abgelegenen Tauchgebieten mit einem Transport verbunden und in manchen Tarifen eigens begrenzt.
Skifahren auf der Piste ist in aller Regel mitversichert. Abseits der markierten Pisten sieht es anders aus, ebenso bei Skitouren und beim Fahren trotz gesperrter Abfahrt.
Dazu kommt die Bergung, die im alpinen Gelände schnell zum größten Kostenblock wird und in vielen Tarifen einen eigenen Punkt mit eigener Grenze hat.
Fast alle Bedingungen unterscheiden zwischen Freizeitausübung und professioneller oder wettkampfmäßiger Ausübung. Wer an einem Turnier oder Rennen teilnimmt, fällt häufig auch bei einer sonst unproblematischen Sportart aus dem Schutz.
Das betrifft in der Praxis vor allem Amateure, die sich vor Ort spontan bei einem lokalen Wettbewerb anmelden.