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Glossar

Auslandsreisekrankenversicherung vs. Auslandskrankenversicherung

Auch bekannt als: ARKV, AKV, Reisekranken vs Auslandskranken

Auslandsreisekrankenversicherung ist die Kurz-Variante für Urlaube bis maximal 56 Tage pro Reise. Das Versicherungsjahr deckt mehrere Reisen ab, eine einzelne Reise darf 56 Tage nicht überschreiten. Auslandskrankenversicherung ist die Lang-Variante für durchgehende Auslandsaufenthalte von 2 bis 12 Monaten. Typisch für Work and Travel, Auslandssemester oder Sabbatical. Wer länger als 12 Monate bleibt oder dauerhaft auswandert, braucht eine internationale Krankenversicherung. Das ist ein dritter Produkttyp.

Anwendungsbeispiel

Vier-Wochen-Backpacking durch Vietnam: Auslandsreisekrankenversicherung. Sechs-Monate-Sabbatical durch Südostasien: Auslandskrankenversicherung. Auswanderung nach Spanien für mehrere Jahre: internationale Krankenversicherung. Der falsche Tarif wäre teurer (kurz-für-lang) oder hätte gar keinen Schutz nach Tag 57 (lang-für-kurz).

Verwandte Begriffe

  • Reiserücktritt vs. Reiseabbruch
  • Deckungssumme
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