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Reiserücktrittsversicherung

Nachträgliche Reiserücktrittsversicherung

Eine nachträgliche Reiserücktrittsversicherung schließt du erst nach der Buchung ab, nicht direkt mit ihr. Das ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft: Es gilt oft eine Wartezeit, und bereits bekannte oder absehbare Rücktrittsgründe sind nicht mehr versichert.

Die Reise ist längst gebucht, aber an den Stornoschutz hast du erst später gedacht? Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich in vielen Fällen auch nachträglich abschließen. Damit sie im Ernstfall zahlt, solltest du zwei Punkte kennen: die Wartezeit und den Zeitpunkt, zu dem ein Grund bekannt war.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Abschluss ist auch nach der Buchung möglich, nicht nur am Buchungstag
  • Es gilt häufig eine Wartezeit, in der bestimmte Gründe noch nicht greifen
  • Was beim Abschluss schon bekannt oder absehbar war, ist nicht versichert

Geht der Abschluss auch nach der Buchung?

Ja. Auch wenn du beim Buchen keinen Stornoschutz abgeschlossen hast, kannst du ihn in der Regel später nachholen. Sinnvoll ist das immer dann, wenn zwischen Buchung und Abreise noch Zeit liegt und du die bereits gezahlten Reisekosten absichern willst.

Warum es eine Wartezeit gibt

Beim nachträglichen Abschluss setzen viele Tarife eine Wartezeit an. In einem kurzen Zeitraum nach Abschluss sind bestimmte Rücktrittsgründe dann noch nicht versichert. Das soll verhindern, dass die Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn sich ein Grund bereits abzeichnet. Tritt der versicherte Fall nach Ablauf der Wartezeit ein, greift der Schutz normal.

Der entscheidende Zeitpunkt

Versichert ist nur, was beim Abschluss noch nicht bekannt war. Wer die Versicherung nachträglich abschließt, obwohl eine Erkrankung oder ein anderer Grund schon absehbar ist, hat für diesen Fall keinen Schutz. Je früher du den Schutz nach der Buchung nachholst, desto weniger kann dir dazwischenkommen.

Worauf du achten solltest

Hol den Abschluss so früh wie möglich nach der Buchung nach. Je länger du wartest, desto größer das Risiko, dass ein Grund als absehbar gilt.

Prüfe, ob und wie lange eine Wartezeit gilt und welche Gründe davon betroffen sind.

Denk daran, dass ein nachträglicher Abschluss die Stornokosten nur ab dem Abschlusszeitpunkt absichert. Was vorher passiert ist, ist nicht gedeckt.

Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich auch nachträglich abschließen. Rechne dabei mit einer Wartezeit und beachte, dass nur unerwartete Gründe versichert sind. Wer den Schutz zügig nach der Buchung nachholt, hat den größten Nutzen davon.

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Häufige Fragen

  • Kann ich die Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
    In den meisten Fällen ja. Der nachträgliche Abschluss ist möglich, solange die Reise noch nicht angetreten ist. Rechne allerdings mit einer Wartezeit und beachte, dass beim Abschluss noch kein Rücktrittsgrund bekannt sein darf.
  • Was ist eine Wartezeit?
    Die Wartezeit ist ein Zeitraum direkt nach Abschluss, in dem bestimmte Rücktrittsgründe noch nicht versichert sind. Sie verhindert, dass der Schutz erst abgeschlossen wird, wenn ein Grund schon absehbar ist. Nach Ablauf greift die Versicherung normal.
  • Bin ich rückwirkend ab Buchung versichert?
    Nein. Der Schutz gilt erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses. Was zwischen Buchung und Abschluss der Versicherung passiert, ist nicht abgedeckt. Deshalb solltest du den Abschluss nicht zu lange aufschieben.
  • Lohnt sich der nachträgliche Abschluss überhaupt?
    Ja, solange bis zur Abreise noch Zeit bleibt. Die meisten Rücktrittsgründe wie eine plötzliche Erkrankung treten unerwartet auf. Ein nachträglicher Abschluss sichert die bereits gezahlten Reisekosten für genau solche Fälle ab.

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