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Reiserücktrittsversicherung

Kreuzfahrt-Reiserücktrittsversicherung

Eine Kreuzfahrt-Reiserücktrittsversicherung sichert dir die Stornokosten deiner Kreuzfahrt, wenn du sie aus einem versicherten Grund vor Abfahrt absagen musst. Sie greift bei plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall oder Tod und ist bei Kreuzfahrten besonders wichtig, weil du hier oft hohe Beträge lange im Voraus zahlst und die Stornogebühren des Veranstalters mit näher rückender Abreise stark steigen.

Eine Kreuzfahrt buchst du meist Monate im Voraus und zahlst früh viel Geld. Fällst du kurz vor der Abfahrt krankheitsbedingt aus, verlangt der Veranstalter oft einen Großteil des Reisepreises als Storno. Die Reiserücktrittsversicherung fängt genau diese Kosten auf, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Auf dieser Seite erfährst du, was gedeckt ist, was nicht, und worauf du bei Kreuzfahrten speziell achten solltest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Deckt die Stornokosten, wenn du deine Kreuzfahrt aus einem versicherten Grund vor Abfahrt absagen musst
  • Kreuzfahrt-relevant: verpasstes Schiff durch verspätete Anreise ist als Nachreisekosten bis 1.500 Euro pro Person abgedeckt
  • Mit dem Reiseabbruch-Baustein bist du auch geschützt, wenn du eine laufende Kreuzfahrt vorzeitig abbrechen musst
  • Nicht gedeckt: Reiseunlust, bereits bei Buchung bekannte Vorerkrankungen und in der Regel Pandemie- oder Epidemie-Absagen
  • Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristiger Buchung bis 3 Werktage nach der Buchung

Warum der Stornoschutz bei Kreuzfahrten besonders zählt

Kreuzfahrten haben eine Eigenheit, die sie von vielen anderen Reisen unterscheidet. Du zahlst früh, du zahlst viel, und die Stornobedingungen sind streng gestaffelt.

Sagst du ein halbes Jahr vorher ab, behält der Veranstalter oft nur einen kleinen Teil ein. Je näher die Abfahrt rückt, desto höher wird die Gebühr. In den letzten Tagen vor Abfahrt kann fast der komplette Reisepreis fällig werden, selbst wenn du nie an Bord gehst.

Das Problem ist der Zeitpunkt. Eine plötzliche schwere Krankheit oder ein Unfall trifft dich selten Monate vorher. Sie treffen dich oft genau in der Phase, in der die Stornogebühr schon am höchsten ist.

Genau hier greift die Reiserücktrittsversicherung. Liegt ein versicherter Grund vor, übernimmt ein guter Tarif die Stornokosten, die der Veranstalter dir in Rechnung stellt.

Wenn du das Schiff verpasst

Ein Szenario, das es fast nur bei Kreuzfahrten gibt: Du kommst zu spät zum Hafen. Der Zubringerflug hat Verspätung, der Zug fällt aus, und das Schiff legt ohne dich ab.

Für diesen Fall gibt es die Nachreisekosten. Verpasst du das Schiff durch eine verspätete Anreise, sind die Kosten, um zum nächsten Anlaufhafen nachzureisen, bis 1.500 Euro pro Person abgedeckt.

Das ist ein echter Kreuzfahrt-Vorteil. Ein normaler Pauschalurlaub wartet am Zielort auf dich. Ein Schiff fährt weiter, und ohne diesen Schutz müsstest du die Nachreise selbst zahlen.

Krankheit an Bord und der Reiseabbruch

Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zur Abfahrt. Für alles, was während der Reise passiert, brauchst du den Reiseabbruch-Baustein. Bei Kreuzfahrten ist dieses Bundle sinnvoll, weil du unterwegs an ständig wechselnden Orten und teils weit weg von zu Hause bist.

Musst du eine laufende Kreuzfahrt abbrechen, etwa weil du oder ein Mitreisender ernsthaft erkrankt, gibt es in den ersten acht Tagen die volle Erstattung. Ab dem neunten Tag wird anteilig erstattet. Die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise sind ebenfalls abgedeckt.

Auch Seekrankheit kann ein anerkannter Grund sein. Das ist keine Selbstverständlichkeit, greift aber über den zubuchbaren Reiseabbruch-Baustein, wenn es dich an Bord ernsthaft erwischt.

Reiseunterbrechung und Nachreisekosten sind bei Kreuzfahrten und Rundreisen ebenfalls mitversichert. Verlässt du das Schiff wegen eines versicherten Grundes und steigst später wieder ein, bleibst du nicht auf allen Kosten sitzen.

Was der Schutz nicht leistet

Ehrlich ist wichtiger als vollmundig. Ein paar Dinge deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht, und die solltest du kennen, bevor du buchst.

Reiseunlust ist kein Grund. Wenn du einfach keine Lust mehr auf die Kreuzfahrt hast, zahlt niemand.

Vorerkrankungen, die bei der Buchung schon bekannt waren, sind ausgeschlossen. Verschlechtert sich ein bestehendes Leiden planbar, ist das kein versicherter Fall.

Absagen wegen Pandemie oder Epidemie sind in der Regel ausgeschlossen. Auch politische Unruhen im Zielgebiet sind nur mit einer Erweiterung abgedeckt, sonst nicht.

Gedeckt sind dagegen die klassischen Fälle: plötzliche schwere Krankheit, auch die eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen, ein Unfall vor Antritt, ein Todesfall, je nach Tarif ein unverschuldeter Jobverlust oder eine unerwartete Schwangerschaft, ein erheblicher Schaden zu Hause durch Feuer, Wasser oder Einbruch sowie eine Impfunverträglichkeit.

Worauf du achten solltest

Achte darauf, dass Nachreisekosten und Reiseunterbrechung ausdrücklich für Kreuzfahrten und Rundreisen mitversichert sind. Nicht jede Police deckt das verpasste Schiff.

Prüfe, ob der Reiseabbruch-Baustein enthalten oder zubuchbar ist. Nur damit bist du auch während der Kreuzfahrt geschützt, nicht nur davor.

Schließe rechtzeitig ab. Der Schutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn stehen, bei kurzfristiger Buchung bis 3 Werktage danach.

Sieh dir die Selbstbeteiligung an. Je nach Tarif trägst du einen Teil der Stornokosten selbst, das solltest du vor dem Abschluss wissen.

Bei einer Kreuzfahrt zahlst du früh viel Geld und die Stornogebühren steigen mit näher rückender Abfahrt steil an. Genau deshalb lohnt der Stornoschutz hier mehr als bei den meisten anderen Reisen. Mit Reiseabbruch-Baustein bist du zusätzlich abgesichert, wenn unterwegs etwas passiert oder du das Schiff verpasst.

Tarif berechnen→

Häufige Fragen

  • Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meine Kreuzfahrt wegen Krankheit absagen muss?
    Ja. Eine plötzliche schwere Krankheit ist ein versicherter Grund. Ein guter Tarif übernimmt dann die Stornokosten, die der Veranstalter dir berechnet. Das gilt auch, wenn nicht du selbst, sondern ein Mitreisender oder ein naher Angehöriger schwer erkrankt.
  • Was passiert, wenn ich mein Kreuzfahrtschiff verpasse?
    Wenn du das Schiff durch eine verspätete Anreise verpasst, sind die Nachreisekosten zum nächsten Anlaufhafen bis 1.500 Euro pro Person abgedeckt. So kommst du zur Kreuzfahrt nach, ohne die gesamte Anreise selbst zahlen zu müssen.
  • Ist Seekrankheit ein anerkannter Grund?
    Seekrankheit kann ein anerkannter Grund sein. Sie greift über den zubuchbaren Reiseabbruch-Baustein, wenn es dich an Bord ernsthaft erwischt und du die Reise deshalb abbrechen musst. Ob und in welchem Umfang das gilt, hängt vom Tarif ab.
  • Deckt die Versicherung auch einen Abbruch während der Kreuzfahrt?
    Nur mit dem Reiseabbruch-Baustein. Musst du eine laufende Kreuzfahrt aus einem versicherten Grund abbrechen, gibt es in den ersten acht Tagen die volle Erstattung, ab dem neunten Tag anteilig. Die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise sind ebenfalls abgedeckt.
  • Bin ich abgesichert, wenn die Kreuzfahrt wegen einer Pandemie abgesagt wird?
    In der Regel nicht. Absagen wegen Pandemie oder Epidemie sind meist ausgeschlossen. Auch politische Unruhen sind nur mit einer besonderen Erweiterung abgedeckt. Prüfe die Bedingungen deines Tarifs, wenn dir dieser Punkt wichtig ist.

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