Reiserücktrittsversicherung
Eine kurzfristige Reiserücktrittsversicherung schließt du kurz vor der Abreise ab, oft wenige Tage vorher. Sie deckt die Stornokosten ab, falls du die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Wichtig ist, dass der Rücktrittsgrund beim Abschluss noch nicht absehbar war.
Du hast beim Buchen keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und die Abreise rückt näher? Das lässt sich oft noch nachholen. Eine kurzfristige Reiserücktrittsversicherung ist auch wenige Tage vor dem Start möglich. Es gibt allerdings Fristen und eine wichtige Bedingung, die du kennen solltest.
Grundsätzlich kannst du eine Reiserücktrittsversicherung bis kurz vor der Abreise abschließen. Viele Tarife erlauben den Abschluss noch wenige Tage vor Reisebeginn. Je näher die Abreise rückt, desto wichtiger wird der richtige Zeitpunkt, denn ein Grund, der bereits eingetreten oder klar absehbar ist, lässt sich nicht mehr nachträglich versichern.
Viele Tarife erlauben den Abschluss noch bis etwa 30 Tage vor Reisebeginn. Hast du kurzfristiger gebucht, ist der Abschluss oft noch innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung möglich. Wer den Schutz direkt mit der Buchung mitnimmt, ist immer auf der sicheren Seite.
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor unvorhergesehenen Ereignissen. Wer sie abschließt, weil sich schon eine Erkrankung abzeichnet oder ein anderer Rücktrittsgrund bereits im Raum steht, ist für genau diesen Fall nicht versichert. Der kurzfristige Abschluss ändert daran nichts: Versichert ist nur, was beim Abschluss noch nicht bekannt war.
Auch bei einer spontan gebuchten Last-Minute-Reise ist der Stornoschutz sinnvoll, gerade weil zwischen Buchung und Abreise wenig Zeit liegt. Achte hier besonders auf die Abschlussfrist, damit der Schutz von Anfang an gilt. Am einfachsten schließt du die Versicherung direkt im Anschluss an die Buchung ab.
Schließe die Versicherung so früh wie möglich ab, idealerweise direkt nach der Buchung. Das ist der sicherste Weg, um die Fristen einzuhalten.
Prüfe, bis wann vor Reisebeginn ein Abschluss möglich ist und ob bei kurzfristiger Buchung eine besondere Frist gilt.
Kläre, ob eine Wartezeit besteht, in der bestimmte Gründe noch nicht abgedeckt sind.
Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich in den meisten Fällen auch kurzfristig abschließen, oft bis wenige Tage vor der Abreise. Die Bedingung bleibt immer dieselbe: Der Rücktrittsgrund darf beim Abschluss noch nicht absehbar sein. Wer kurzfristig bucht, schließt den Schutz am besten sofort mit ab.
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