Reiseversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn du eine gebuchte Reise aus einem unerwarteten, wichtigen Grund vor Antritt absagen musst und dafür Stornokosten anfallen. Sie zahlt nicht, wenn der Grund vorhersehbar war, schon feststand oder du einfach nicht mehr reisen willst. Entscheidend ist immer der konkrete Grund.
Sie zahlt, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Grund für die Absage ist unerwartet eingetreten, er ist wichtig genug, dass dir die Reise nicht zuzumuten ist, und er ist erst nach dem Abschluss der Versicherung entstanden. Klassisch ist die akute Erkrankung, die dich oder einen Mitreisenden kurz vor der Abreise reiseunfähig macht.
Wichtig ist der Begriff der Reiseunfähigkeit. Eine leichte Erkältung reicht in der Regel nicht. Es muss ein Zustand sein, mit dem die Reise vernünftigerweise nicht angetreten werden kann. Ob das der Fall ist, belegt ein ärztliches Attest.
Sie zahlt nicht, wenn der Grund schon bei der Buchung oder beim Abschluss absehbar oder bekannt war. Auch ein Sinneswandel, eine allgemeine Reisewarnung oder Angst vor der Reise sind keine versicherten Gründe. Und wer erst abschließt, nachdem der Stornogrund bereits eingetreten ist, bekommt keine Leistung.
Die konkreten versicherten und nicht versicherten Gründe findest du in der Übersicht weiter unten.
Der Zeitpunkt des Abschlusses ist entscheidend. Bei früh gebuchten Reisen gilt meist: Die Versicherung sollte innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung abgeschlossen werden. Buchst du kurzfristiger, greift die 30-Tage-Regel: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei ganz kurzfristigen Buchungen ist der Abschluss oft nur bis wenige Tage nach der Buchung möglich.
Der versicherte Grund muss immer nach dem Abschluss eintreten. Wer erst storniert und danach eine Versicherung sucht, ist zu spät dran.
Die Stornokosten steigen, je näher der Reisetermin rückt. Die genaue Staffel legt der Reiseveranstalter in seinen Bedingungen fest. Als grobe Orientierung sehen viele Pauschalreise-Staffeln so aus:
Genau diese Beträge übernimmt die Reiserücktrittsversicherung im Schadenfall, abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts.
Im Schadenfall musst du den Grund nachweisen. Bei Krankheit oder Unfall ist das ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt, idealerweise zeitnah zur Stornierung ausgestellt. Bei einem Jobverlust ist es die Kündigung des Arbeitgebers, bei einem Schaden am Wohnort ein entsprechender Beleg.
Storniere die Reise so früh wie möglich, sobald der Grund feststeht. Wartest du unnötig, können die Stornokosten steigen, und die Versicherung erstattet nur den Betrag, der bei rechtzeitiger Absage angefallen wäre.
Viele Tarife sehen einen Selbstbehalt vor, häufig rund 20 Prozent der Stornokosten. Es gibt auch Tarife ohne Selbstbehalt. Ob sich der Verzicht auf den Selbstbehalt lohnt, hängt vom Reisepreis und deiner Situation ab.
Die linke Spalte zeigt typische Gründe, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung leistet. Rechts stehen die häufigsten Ausschlüsse. Der genaue Umfang steht immer in den Bedingungen deines Tarifs.
Akute Krankheit oder Unfall
Bei dir, einem Mitreisenden oder einem nahen Angehörigen, wenn das Ereignis unerwartet und schwer ist.
Tod eines nahen Angehörigen
Der Todesfall in der Familie zählt zu den klassischen versicherten Gründen.
Unerwartete Schwangerschaft
Eine erst nach der Buchung festgestellte Schwangerschaft oder Komplikationen sind bei vielen Tarifen abgedeckt.
Unverschuldeter Jobverlust
Zum Beispiel eine betriebsbedingte Kündigung, die du nicht kommen sehen konntest.
Neuer Arbeitsplatz nach Arbeitslosigkeit
Wer aus der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle antritt, kann die Reise oft nicht wie geplant machen.
Erheblicher Schaden am Wohnort
Etwa nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden, der deine Anwesenheit zwingend erfordert.
Impfunverträglichkeit
Wenn eine für die Reise nötige Impfung dich reiseunfähig macht (tarifabhängig).
Nicht bestandene Wiederholungsprüfung
Wenn eine unerwartet nötige Nachprüfung in den Reisezeitraum fällt (tarifabhängig).
Reisewarnung oder Reiseangst
Eine allgemeine Reisewarnung oder die reine Angst vor der Reise ist kein versicherter Grund.
Bereits absehbare Ereignisse
Was bei Buchung oder Abschluss schon bekannt oder erwartbar war, ist ausgeschlossen.
Bekannte Vorerkrankung
Verschlechtert sich ein bereits bestehendes Leiden erwartbar, wird meist nicht geleistet.
Keine Lust oder Umdisponieren
Ein Sinneswandel oder geänderte private Pläne sind nicht versichert.
Zu später Abschluss
Wenn du erst nach Eintritt des Grundes abschließt, gibt es keine Leistung.
Grobe Fahrlässigkeit
Wenn du den Stornogrund grob fahrlässig selbst herbeigeführt hast.
Pauschale Pandemie-Absage
Eine allgemeine Absage wegen einer Pandemie oder Epidemie ist bei vielen Tarifen ausgeschlossen.