Für die Einreise nach Kroatien brauchst du als Deutsche oder Deutscher kein Visum. Der Ausweis muss für die ganze Reise gültig sein, auch bei Kindern. Ein abgelaufener Personalausweis reicht nicht, anders als in Spanien oder Griechenland.

Nein. Deutsche Staatsangehörige reisen ohne Visum ein. Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis und Kinderreisepass werden akzeptiert. Alle diese Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kroatien ist im Schengen-Raum. An der Grenze zu einem anderen Schengen-Land entfällt die regelmäßige Passkontrolle. Den Ausweis musst du trotzdem mitführen, auch als Kind. Beförderer, Polizei und Behörden dürfen die Identität prüfen. An der Landgrenze zu Slowenien gibt es seit 2023 vorübergehend wieder Kontrollen. In der Hauptsaison kann das Wartezeit bedeuten.
Reise nicht mit einem Ausweis, der einmal als gestohlen oder verloren gemeldet war, auch wenn du ihn wiedergefunden hast. Die kroatische Polizei sieht die Fahndung im Schengener Informationssystem oft noch, wenn die deutsche Behörde sie schon gelöscht hat. Bei der Ausreise in einen Nicht-Schengen-Staat werden solche Dokumente eingezogen.
Bis 90 Tage musst du dich nicht bei der Polizei anmelden. Planst du länger, meldest du den vorübergehenden Aufenthalt spätestens acht Tage nach Ablauf dieser Frist bei der örtlichen Polizei. Die Bescheinigung ist eine biometrische Karte, gültig bis zu fünf Jahre. Verbindlich ist die Auskunft der kroatischen Vertretung oder des Innenministeriums, nicht dieser Text.
Für Angehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit kann eine Visumpflicht gelten. Das klärt das kroatische Außenministerium, nicht der deutsche Ausweis der begleitenden Person.
Von Pfefferspray, Schlagringen, Messern mit beidseitig scharfer Klinge und ähnlichen Gegenständen rät das Auswärtige Amt ab. Mit Beschlagnahme und Geldbuße ist zu rechnen. Cannabis ist nicht teillegalisiert. Schon geringe Mengen können eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Beim Handel liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren.
Verschreibungspflichtige Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind oft auch mit deutschem Rezept nicht zur Einfuhr zugelassen. Frag vor der Reise die kroatische Zollverwaltung.
Am 1. März 2026 hat sich Kroatien offiziell für frei von Landminen erklärt. Das Auswärtige Amt nennt trotzdem frühere Frontgebiete, etwa Ostslawonien und das Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina, und rät dort, Straßen und Wege nicht zu verlassen. Nationalparks, die Küste, die Inseln, Istrien und Zagreb sind in der Regel nicht betroffen.
Eine Pflichtimpfung gibt es nicht. Empfohlen sind der Standardimpfschutz und Hepatitis A. Bei langem Aufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und FSME. Im Norden können Zecken von Mai bis August FSME übertragen. West-Nil-Fieber kommt im Sommer vor.
Mit der EU-Karte ist akute Behandlung beim zugelassenen Arzt und im Krankenhaus möglich. Zuzahlungen kommen vor. Manchmal wird die Rechnung sofort fällig. Die gesetzliche Kasse zahlt die Rückführung nicht. Das schreibt das Auswärtige Amt ausdrücklich. Viele Polikliniken sind privat.
Welcher Tarif zur Dauer passt, steht auf Welche Reiseversicherung brauche ich. Zwei Wochen Istrien sind die kurze Police. Länger als 56 Tage nicht.
Stand dieser Angaben: 27. Oktober 2026, unverändert seit dem 5. Oktober 2026. Regeln können sich ändern. Prüfe die Seite des Auswärtigen Amts vor der Abreise noch einmal.
Nach Kroatien reicht ein gültiger Personalausweis. Abgelaufen reicht er nicht. Die Kasse zahlt den Heimflug nicht.
Die Einreise klappt mit gültigem Ausweis. Den Heimflug zahlt die Kasse nicht. Die Reisekrankenversicherung für Kroatien deckt Behandlung und Rücktransport.
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Nein. Das Reisedokument muss für die ganze Reise gültig sein. Anders als in Spanien oder Griechenland gilt hier nicht die Ein-Jahres-Frist für abgelaufene Ausweise.
Ja. Auch Minderjährige müssen ein gültiges Dokument mitführen. Führerschein oder Geburtsurkunde ersetzen es nicht.
Bis 90 Tage nicht. Danach spätestens acht Tage nach Ablauf der Frist bei der örtlichen Polizei. Die Bescheinigung ist eine biometrische Karte.
Nein. Die EU-Karte deckt die akute Behandlung ab, unter Umständen mit Zuzahlung. Die Rückführung zahlt die gesetzliche Kasse nicht.