Welche Reiseversicherung brauche ich? Die Dauer entscheidet, nicht das Land. Bis 56 Tage reicht die Reisekrankenversicherung. Ab zwei Monaten brauchst du Auslandskranken. Ein Studium läuft über den Studententarif. Die Kasse zahlt den Rücktransport nicht.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur in engen Fällen. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz hilft die EU-Karte bei notwendiger Behandlung im staatlichen System. Den Rücktransport zahlt sie nicht. Ohne EU-Karte und ohne Abkommen zahlst du in der Regel selbst.
Stand dieser Angaben: 27. Oktober 2026. Vor der Reise gilt das Merkblatt deiner Krankenkasse, nicht dieser Text.
Die EU-Karte sitzt auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Sie gilt in den 27 EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
Du wirst behandelt wie die Versicherten vor Ort. Kostenlos ist das nicht automatisch. Ein Eigenanteil ist möglich, auch wenn du in Deutschland nichts zahlst.
Sie deckt keine Privatklinik. Sie deckt auch keine Reise, die du nur für eine Behandlung antrittst. Das steht so bei der Europäischen Kommission, Stand 10. Juni 2026.
Den Begriff selbst erklärt das Glossar zur EU-Karte.
Manche Länder außerhalb der EU haben ein Sozialversicherungsabkommen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele Tunesien und die Türkei. Es gibt weitere. Welche dazugehören, steht in den Urlaubermerkblättern der DVKA.
Die EU-Karte ersetzt dieses Merkblatt nicht. Frag deine Krankenkasse vor der Buchung, was vor Ort wirklich gezahlt wird.
Nein. Die EU-Karte hat mit dem Heimflug nichts zu tun. Ein medizinisch begleiteter Rücktransport nach Deutschland kann zehntausende Euro kosten.
Für Thailand nennen wir rund 95.000 Euro. Das ist ein Beispiel von der Seite Behandlungskosten Thailand, kein Festpreis und nicht die Spanne für jedes Land.
Im Tarif, den wir vermitteln, gilt der Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist.
Was ein Rücktransport ist, steht kurz im Glossar.
Die Dauer wählt den Tarif. Das Land ändert oft den Beitrag, nicht die Produktart. Für die USA, Kanada und Mexiko gilt häufig ein anderer Preis. Den siehst du vor dem Absenden.
Eine Reisekrankenversicherung ist der Schutz für eine kurze Reise bis 56 Tage. Sie zahlt Arzt, Klinik und den Rücktransport. 14 Tage Thailand fallen hierunter. Die EU-Karte gilt dort nicht.
Fährst du mehrmals im Jahr, jede Reise unter 56 Tage, reicht oft ein Jahresschutz statt einer Police pro Reise. Die Leistungen stehen auf der Seite zur Reisekrankenversicherung.
Eine Auslandskrankenversicherung ist der Schutz für einen durchgehenden Aufenthalt von 2 bis 12 Monaten. Work and Travel, ein Sabbatical und eine lange Reise gehören hierher. Mehrere kurze Policen hintereinander ersetzen das nicht.
Acht Monate Australien sind ein typischer Fall. Australien, Neuseeland und Kanada verlangen beim Working-Holiday-Visum in der Regel einen Nachweis für die ganze Dauer. Dazu die Seite Work and Travel.
Den Langzeittarif selbst findest du unter Auslandskrankenversicherung. Für eine Auszeit ohne Job gibt es zusätzlich den Ratgeber Krankenversicherung im Sabbatical.
Ein komplettes Studium ist nicht dasselbe wie ein Auslandssemester. Ein Semester, etwa Erasmus, dauert meist 3 bis 12 Monate und läuft über den Langzeittarif.
Ein Studium von 1 bis 5 Jahren braucht den Studententarif. Voraussetzung ist eine Immatrikulation oder ein Sprachkurs. Für die USA gibt es einen eigenen Tarif. Die Übersicht steht unter Auslandskrankenversicherung für Studenten.
Das kürzere Semester hat eine eigene Seite: Auslandssemester.
Arztkosten und Stornokosten sind zwei Verträge. Die Krankenversicherung zahlt die Anzahlung für Flug oder Kreuzfahrt nicht zurück, wenn du vor der Abreise krank wirst.
Dafür ist die Reiserücktrittsversicherung. Am besten direkt nach der Buchung. Später gilt der Schutz oft nicht mehr für Gründe, die schon eingetreten sind.
Wer den Wohnsitz verlegt und ohne Befristung bleibt, braucht eine internationale Krankenversicherung. Die vermitteln wir hier nicht. Ein Sabbatical von unter 12 Monaten ist noch kein Auswandern.
Mitreisende Kinder laufen über die Familienvariante im Antrag. Sie sind nicht automatisch still mitversichert. Das steht vor dem Absenden, nicht als stilles Extra.
Eine Woche Kanaren: die EU-Karte kann die staatliche Behandlung zahlen. Den Heimflug zahlt sie nicht. Dafür bleibt es die kurze Reisekrankenversicherung, nicht ein eigener Familientarif als zweite Marke.
Uni und Visum wollen oft eine englische Bestätigung. Die bekommst du nach dem Abschluss. Schließe vor der Ausreise ab, damit zwischen Ankunft und Police keine Lücke liegt.
Der Langzeittarif gilt bis 74 Jahre. Den Beitrag siehst du vor dem Absenden. Vorerkrankungen bleiben ausgeschlossen.
Drei Monate Portugal: die EU-Karte kann die staatliche Behandlung zahlen. Den Rücktransport zahlt sie auch dann nicht. Dafür brauchst du den Langzeittarif, weil der Aufenthalt länger als 56 Tage ist.
Ab 75 vermitteln wir den Langzeittarif nicht. Das ist eine Grenze dieses Angebots. Es ist kein Rat zu einem anderen Vertrag.
Nur wenn die Police Rücktransport, Selbstbehalt und Höchstgrenzen klar nennt. Viele Karten decken weniger, als der Werbesatz vermuten lässt.
Die typischen Lücken stehen im Ratgeber Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte. Lies die Bedingungen der Karte, bevor du dich darauf verlässt.
Wenn du abschließt, bekommen wir eine Provision. Der Preis beim Versicherer bleibt gleich. Details stehen unter Vergütung.
Zwei Fälle haben eine eigene Seite: Reiseversicherung für die Familie und Reiseversicherung ab 60. Die Dauer bleibt die Regel.
Links die Fälle, für die es hier einen Tarif gibt. Rechts die Lücken, die kein Tarif auf dieser Seite schließt.
Die Dauer wählt den Tarif. Die Kasse zahlt den Rücktransport nicht. Storno ist ein eigener Vertrag. Wer auswandert, ist hier falsch.
Die Dauer steht fest? Dann sicherst du die Reise ab. Den Beitrag siehst du vor dem Absenden.
Jetzt absichernWenn du den Vertrag abschließt, bekommen wir eine Provision. Der Preis bleibt derselbe. Bei Fragen erreichst du uns jederzeit.
Ja, wenn du den Heimflug und eine Privatklinik abdecken willst. Die EU-Karte zahlt notwendige Behandlung im staatlichen System, zu den Regeln des Reiselandes. Sie ist keine Reiseversicherung. Den Rücktransport zahlt sie nicht. Ein Eigenanteil vor Ort ist möglich. Stand: Europäische Kommission, 10. Juni 2026.
Die Reisekrankenversicherung gilt bis 56 Tage pro Reise. Die Auslandskrankenversicherung gilt für einen durchgehenden Aufenthalt von 2 bis 12 Monaten. Mehrere kurze Policen hintereinander ersetzen den Langzeittarif nicht. Ein Studium von 1 bis 5 Jahren ist ein anderer Tarif, und nur mit Nachweis.
Nein. Die EU-Karte deckt den Rücktransport nach Deutschland nicht. Das schreibt die Europäische Kommission. Ein medizinisch begleiteter Heimflug kann zehntausende Euro kosten. Für Thailand nennen wir rund 95.000 Euro. Das ist ein Beispiel, kein Festpreis für jedes Land.
Oft ja, solange die Reise noch nicht begonnen hat. Direkt nach der Buchung ist sicherer. Nach Reisebeginn ist der Kurzreise-Tarif für diese Reise in der Regel nicht mehr abschließbar. Beim Studententarif geht ein späterer Abschluss. Die Tage davor bleiben dann unversichert.
Nein. Vorerkrankungen sind ausgeschlossen, bei der Reisekrankenversicherung und bei der Auslandskrankenversicherung. Was mit einer Krankheit zusammenhängt, die vor der Reise schon bestand, wird nicht erstattet. Das gilt auch, wenn die Krankheit auf der Reise erst wieder auftritt.
Eine Auslandskrankenversicherung für 2 bis 12 Monate. Die Reisekrankenversicherung reicht nicht, weil der Aufenthalt länger als 56 Tage dauert. Australien, Neuseeland und Kanada verlangen beim Working-Holiday-Visum in der Regel einen Nachweis für die ganze Dauer. Die englische Bestätigung bekommst du nach dem Abschluss.