Japan macht es Reisenden bei der Einreise vergleichsweise leicht: kein Visum für bis zu 90 Tage. Eine Regel unterscheidet sich aber deutlich von Europa, und sie gilt während der ganzen Reise.
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage visumfrei nach Japan einreisen. Das deckt Urlaub, Besuche und Geschäftsreisen ab. Ausgenommen sind bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika, dafür brauchst du ein Visum.
Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, muss das ebenfalls über ein Visum regeln. Eine Verlängerung vor Ort ist nicht der Normalfall und sollte nicht eingeplant werden.
Das ist die Regel, die europäische Reisende am häufigsten überrascht. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen ihren Reisepass jederzeit mit sich führen. Nicht im Hotelsafe, sondern am Körper.
Die Polizei darf den Pass kontrollieren, und das passiert in der Praxis auch. Wer ihn nicht dabeihat, riskiert eine unangenehme Situation. Gewöhn dir also an, ihn wie das Portemonnaie zu behandeln, und sichere ihn gegen Verlust.
Japan verlangt keine Restgültigkeit von sechs Monaten, der Pass muss aber die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken. Akzeptiert werden regulärer Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass. Der Personalausweis reicht nicht, auch der vorläufige nicht.
Ein Sonderfall aus den Hinweisen des Auswärtigen Amts: Reise nicht mit einem Pass ein, der als gestohlen oder verloren gemeldet und später wiedergefunden wurde. Solche Dokumente bleiben in internationalen Datenbanken auffällig.
Die Registrierung über Visit Japan Web vor dem Check-in ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie beschleunigt den Einreiseprozess aber spürbar, weil Einreise- und Zollangaben vorab hinterlegt werden. Nach einem Langstreckenflug ist das die entspanntere Variante.
Japan hat eine ausgezeichnete medizinische Versorgung, aber die deutsche gesetzliche Krankenkasse leistet dort nicht. Behandlungen bezahlst du zunächst selbst, und das Preisniveau ist hoch. Was das konkret bedeutet, steht auf der Seite zur Reisekrankenversicherung für Japan.
Eine Einordnung, was Arzt, Klinik und Rücktransport je Reiseland kosten, findest du außerdem im Ratgeber zu den Behandlungskosten im Ausland.
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage nicht. Das gilt für Urlaub, Besuche und Geschäftsreisen. Bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika sind ausgenommen, dafür brauchst du ein Visum, ebenso für Aufenthalte über 90 Tage.
Ja. In Japan gilt für Ausländer Passzwang, du musst den Reisepass jederzeit mitführen. Die Polizei kontrolliert das auch tatsächlich. Der Pass gehört also nicht in den Hotelsafe, sondern zu deinen Sachen.
Nein, die Anmeldung vor dem Check-in ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie beschleunigt die Einreise aber, weil Einreise- und Zollangaben vorab erfasst werden. Nach einem langen Flug ist das die schnellere Variante.
Sehr gut, aber teuer. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse leistet in Japan nicht, ein Sozialversicherungsabkommen für Behandlungskosten gibt es nicht. Du gehst zunächst in Vorleistung und brauchst deshalb eigenen Schutz.