Südafrika ist visumfrei für bis zu 90 Tage. Zwei Details werden trotzdem regelmäßig übersehen: die zwei freien Passseiten und die besonderen Nachweise für mitreisende Kinder.
Südafrika verlangt einen Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 30 Tage gültig ist. Das ist entspannter als die verbreitete Sechs-Monats-Regel. Dafür gilt eine andere Anforderung, die ernst genommen wird: mindestens zwei freie Seiten für Visastempel.
Wer viel reist und einen vollen Pass hat, sollte das vorher prüfen. Fehlende freie Seiten sind ein realer Abweisungsgrund, und daran ändert auch ein gültiges Ticket nichts.
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen brauchst du kein Visum vorab. Bei der Einreise wird eine Besuchsgenehmigung erteilt, das visitor’s visa, und zwar für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal 90 Tage.
Für die Erteilung wird ein gültiger Rückflugschein verlangt. Die tatsächlich gewährte Dauer richtet sich nach deiner Reiseplanung, nicht automatisch nach dem Maximum. Prüfe den Stempel deshalb noch am Flughafen.
Hier wird oft strenger berichtet, als es tatsächlich ist. Minderjährige, die mit mindestens einem Elternteil reisen, brauchen einen gültigen Reisepass. Eine Geburtsurkunde und eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mitzuführen ist empfehlenswert, aber keine Pflicht.
Anders bei alleinreisenden Minderjährigen. Dort werden verlangt: eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung, eine Zustimmungserklärung der Eltern auf Englisch, Passkopien der Eltern mit Übersetzung und deren Kontaktdaten. Dazu kommt ein Bestätigungsschreiben auf Englisch samt Kontaktdaten und Passkopie der Person, zu der das Kind reist.
Südafrika bereist man meist mit dem Mietwagen, oft über lange Strecken und teils auf Schotterpisten. Kommt es abseits der Ballungsräume zu einem Unfall, zählt die Entfernung zur nächsten geeigneten Klinik. Private Kliniken behandeln auf hohem Niveau, verlangen aber eine Kostenzusage.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet in Südafrika nicht. Was Behandlung und Rücktransport kosten, steht auf der Seite zur Reisekrankenversicherung für Südafrika.
Eine Einordnung über alle Reiseländer hinweg findest du außerdem im Ratgeber zu den Behandlungskosten im Ausland.
Noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus. Wichtiger ist in der Praxis die zweite Anforderung: mindestens zwei freie Seiten für Visastempel. Fehlen die, kann die Einreise verweigert werden.
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nicht. Bei der Einreise wird eine Besuchsgenehmigung für maximal 90 Tage erteilt. Dafür wird ein gültiger Rückflugschein verlangt.
Reist das Kind mit mindestens einem Elternteil, genügt ein gültiger Reisepass. Geburtsurkunde und Zustimmung des anderen Elternteils sind empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Für alleinreisende Minderjährige sind dagegen mehrere Dokumente auf Englisch erforderlich.
Verlangt werden eine internationale Geburtsurkunde oder eine mit englischer Übersetzung, eine Zustimmungserklärung der Eltern auf Englisch, Passkopien und Kontaktdaten der Eltern sowie ein Bestätigungsschreiben der Person, zu der das Kind reist.