Die Einreisebestimmungen für die Schweiz sind für deutsche Reisende denkbar einfach: Der Personalausweis genügt. Interessanter sind die Zollregeln, denn die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Und aktuell wird an der Grenze wieder kontrolliert.
Für die Einreise in die Schweiz reicht dein Personalausweis. Ein Reisepass ist nicht nötig, wird aber ebenso akzeptiert. Auch der vorläufige Personalausweis, der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind gültige Dokumente.
Eine Besonderheit lohnt sich zu merken: Reisedokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis, der muss gültig sein.
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, ist aber Vertragspartei des europäischen Übereinkommens über den Personenverkehr. Für dich bedeutet das im Normalfall: kein Grenzübertritt mit Formalitäten.
Derzeit finden allerdings vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze statt. Plane bei der Anreise mit dem Auto oder der Bahn etwas Zeit ein und führe deinen Ausweis griffbereit mit.
Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten echte Zollfreigrenzen. Bei alkoholischen Getränken darfst du ab 17 Jahren einen Liter mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt einführen oder fünf Liter mit weniger als 18 Prozent.
Bei Tabakwaren liegt die Grenze bei 250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm Tabak. Für Lebensmittel gelten zusätzliche Einfuhrbeschränkungen, die du beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nachlesen kannst.
Bargeld darfst du unbegrenzt ein- und ausführen. Ab einem Wert von 10.000 Franken bist du aber deklarationspflichtig.
Die EU-Karte gilt in der Schweiz, deckt aber längst nicht alles ab. Was eine Behandlung dort tatsächlich kostet, steht im Ratgeber zu den Behandlungskosten in der Schweiz.
Nein. Für deutsche Staatsangehörige reicht der Personalausweis. Ein Reisepass wird ebenso akzeptiert, ist aber nicht erforderlich.
Reisedokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Eine Ausnahme gilt für den vorläufigen Personalausweis, der muss im Rahmen seiner Gültigkeit vorgelegt werden.
Aktuell finden vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze statt. Das kann zu Verzögerungen führen. Führe deinen Ausweis griffbereit mit.
Ab 17 Jahren einen Liter mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt oder fünf Liter mit weniger als 18 Prozent. Bei Tabak liegt die Grenze bei 250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
Die Ein- und Ausfuhr ist unbegrenzt möglich. Ab einem Wert von 10.000 Franken besteht aber eine Deklarationspflicht.